Zum Fahren reicht der Führerschein AM,
den hat man mit dem Führerschein T (Traktor), A1 (Motorrad) sowie B (Auto)
Mit dem Führerschein B kann man ab 17 bereits ohne Begleitung mit dem Mini-KFZ fahren.
In Bayern wurde die Gesetzeslage, wie in vielen anderen Bundesländern, dahingehend verändert, dass man nach Anfrage bei der Führerscheinstelle den AM Führerschein bereits mit 15 Jahren machen kann.
Seit 1. November 2020 kann man einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung stellen, damit der Führerschein der Klasse AM, der als Mindestvoraussetzung für unsere Spuggal notwendig ist, bereits mit 15 Jahren erworben werden kann.